Leserbrief zu: „Auf zur letzten Instanz“ vom 09.11.2020
Mit Vertrag vom August 2008 hat die Stadt das Grundstück erworben. Im Notar-Vertrag ist zu lesen: „Der Kaufgegenstand ist teilweise nach Maßgabe des Pachtvertrages vom 18. Januar 2008 an den Verein „Planet-Alsen“ verpachtet; der Käuferin ist der Inhalt dieses Pachtvertrages bekannt. Sie übernimmt das Pachtverhältnis und setzt dieses mit Wirkung ab dem Übergabetag mit allen Rechten und Pflichten des Verpächters fort.“ Seit Jahren hat die Stadt Itzehoe ihre vertraglichen Verpflichtungen (Instandhaltung) nicht erfüllt und versucht mit Formalien aus dem Vertrag zu kommen.
Die Stadt bewertet das Urteil des Amtsgerichts als „mit wohl abgewogenen Gründen und zutreffender juristischer Bewertung“. Diese Instanz hatte die Stadt gewonnen. Vor dem Landgericht hat der Verein gewonnen. Die Aussage zum Urteil des Amtsgerichts impliziert eine negative und abwertende Bewertung des Landgericht-Urteils. Die Bürger in dieser Stadt werden sich ihren Teil über solche Äußerungen denken. Peter Ott, Itzehoe
Auf zur letzten Instanz
Planet-Alsen siegt vor Gericht
Froh über die Gerichtsentscheidung (v. r.): Setus Studt und Jürgen Dahlkemper vom VereinPlanet-Alsen und Ingrid Ebinal von K9. Lars Peter Ehrich
In erster Instanz gab es eine Niederlage, in zweiter Instanz einen Erfolg: Der Verein Planet-Alsen hat im Rechtsstreit mit der Stadt vor dem Landgericht gewonnen. Die Kündigung des Mietvertrags durch die Stadt wurde, anders als vor dem Amtsgericht, für nicht rechtens erklärt. Der Verein will nun seine Projekte auf dem Gelände an der Bahnlinie entwickeln und hofft auf Unterstützung der Stadt. Die wiederum will vor dem Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil einlegen.
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